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Spendenquittungen

Unsere Organisation ist in Deutschland von den Finanzbehörden als gemeinnützig arbeitender Verein anerkannt. Bei Spenden bis zu 200 € gilt der vom Kreditinstitut bestätigte Einzahlungsbeleg als Spendenquittung. Bei Beträgen über 200 € stellen wir eine gesonderte Spendenbescheinigung aus. Zur Zusendung benötigen wir die vollständige Anschrift.