Bericht zur Fachtagung
Zu unserer dritten Fachtagung „Weibliche Genitalbeschneidung – Rechtliche Situation und Maßnahmen“ am 10. Juni 2015 kamen 125 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Dieses Mal haben wir die wichtigen Zielgruppen der Polizei und der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erreicht. Darunter waren viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aus dem Bereich Kriminalprävention und Opferschutz. Bereits zum zweiten Mal war das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Gastgeber unserer Fachtagung.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lobten die spannende Veranstaltung, die angenehme Atmosphäre und die kompetenten Referentinnen und Referenten. Wir hatten lange nicht mehr so eine schöne Fachtagung, sagten Einige. Sie waren beeindruckt, dass unser kleiner Verein eine so große und gut organisierte Veranstaltung auf die Beine gestellt hat.
Eröffnet wurde die Fachtagung durch Ministerin Barbara Steffens. „Genitalverstümmelung ist eine besonders grausame Menschenrechtsverletzung. Jede Beschneidung, die wir verhindern können, ist ein Erfolg. Fachkräfte im Beratungs- und Gesundheitswesen ebenso wie Polizei und Justiz stehen hier immer wieder vor großen Herausforderungen. Fachtagungen wie diese leisten einen wichtigen Beitrag, denn sie stärken die Netzwerke zum Kampf gegen Genitalverstümmelung“, erklärte sie.
Grußworte hielten Angela Hebeler, Ratsmitglied von Bündnis 90/Die Grünen, als Vertreterin der Stadt Düsseldorf und der Düsseldorfer Polizeipräsident Norbert Wesseler. Mit ihrer Anwesenheit und ihren engagierten Worten unterstrichen sie die Bedeutung des Themas weibliche Genitalbeschneidung.
Aus den Vorträgen und Workshops konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer viel lernen und mitnehmen für ihren Tätigkeitsbereich. Sehr verständlich hat der Gynäkologe Dr. Christoph Zerm aus Witten die Grundlagen zum Thema weibliche Genitalbeschneidung vermittelt. Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer sagten, dadurch sei ihnen klar geworden, was weibliche Genitalbeschneidung ist und welche Folgen sie hat.
Die Rechtsanwältin Petra-Maria Borgschulte aus Hamm hat ihren Kolleginnen und Kollegen wertvolle Hinweise gegeben, wie weibliche Genitalbeschneidung nachträglich als Asylgrund vorgebracht und anerkannt werden kann. Das hat vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern Hoffnung für ihre Arbeit gemacht. Betroffene Frauen geben ihre Genitalbeschneidung bei der ersten Befragung und späteren Anhörung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge häufig nicht an und werden auch nicht danach gefragt.
Als Opferschutzbeauftragte bei der Polizei Düsseldorf konnte Karin Kienast den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in ihrem Workshop wichtige Erfahrungen aus der Praxis weitergeben, die sie in ihrer Arbeit unterstützen können. Der Workshop wurde von Dirk Sauerborn, Kontaktbeamter für interkulturelle Angelegenheiten im Polizeipräsidium Düsseldorf, moderiert. Gemeinsam mit ihm werden wir einen Pool von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten als Ansprechpartner bei FGM-Notfällen aufbauen.
Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer war es sehr interessant, von Marisa Birri, Projektleiterin bei TERRE DES FEMMES Schweiz, etwas über die Rechtslage und die Maßnahmen in der Schweiz zu erfahren und diese mit der Situation in Nordrhein-Westfalen zu vergleichen. In der Schweiz ist weibliche Genitalverstümmelung bereits seit 2012 ein eigener Straftatbestand, ein Jahr früher als in Deutschland. Anders als bei uns werden auch in der Schweiz lebende Ausländer bestraft, wenn sie ihre Tochter in einem anderen Land beschneiden lassen. In Deutschland gilt dies nur bei Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft. Auf einem anderen Gebiet sei Nordrhein-Westfalen weiter als die Schweiz: Fachtagungen zum Thema weibliche Genitalbeschneidung gebe es dort nicht.
Als Moderatorin hat Nadina Schwarzbeck wieder – wie schon bei den beiden anderen Fachtagungen – souverän durch die Veranstaltung geführt. Die Trommelgruppe Mzungus hat wieder für angenehme und lebendige Zwischentöne bei diesem schweren Thema gesorgt.
Wir freuen uns über die erfolgreiche Fachtagung und möchten uns sehr herzlich bei allen bedanken, die uns dabei unterstützt und zum Gelingen beigetragen haben!
Die Fachtagung wurde in Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung durchgeführt und vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Ohne diese Unterstützung wäre die Fachtagung nicht möglich gewesen. Der Landeszentrale und dem Ministerium gilt dafür unser besonderer Dank!
Weitere Fachtagungen sind bereits in Planung, weil es noch genug wichtige Zielgruppen gibt.