Weibliche Genitalbeschneidung – ein Thema für Polizei und Justiz?

am Mittwoch, 10. Juni 2015
von 9.00 bis 17.00 Uhr

im Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW
Raum 444
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf

Die Fachtagung richtet sich insbesondere an Polizeibeamte/innen, Rechtsanwälte/innen, Staatsanwälte/innen, Richter/innen, Berufsverbände von Polizei und Juristen, kommunale Ausländerbehörden, Ausländerbeauftragte sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Die Polizei, Juristen und Behörden haben eine wichtige Rolle bei der Prävention, der Hilfe und dem Schutz für betroffene Frauen und gefährdete Mädchen. Mit der Fachtagung möchten wir sie für das Thema weibliche Genitalbeschneidung sensibilisieren und zur Rechtslage in Deutschland informieren.

Im Vordergrund stehen das Strafrecht, das Aufenthalts- und Asylrecht sowie Maßnahmen zum Kindesschutz. Thematisiert werden auch die Folgen und soziokulturellen Hintergründe weiblicher Genitalbeschneidung, der Umgang mit betroffenen Familien sowie die Rechtslage und Maßnahmen zu FGM (Female Genital Mutilation) in der Schweiz, die auf diesem Gebiet weiter fortgeschritten ist.

Eröffnet wird die Veranstaltung von Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Düsseldorf, Norbert Wesseler, wird ein Grußwort halten.

In Deutschland leben etwa 30.000 Frauen und Mädchen, die von Genitalbeschneidung betroffen oder bedroht sind. Durch Flüchtlings- und Zuwanderungsbewegungen kommen auch nach Nordrhein-Westfalen mehr Menschen aus Ländern, in denen die weibliche Genitalbeschneidung praktiziert wird. Viele Familien setzen die Tradition hier fort und lassen ihre Töchter beschneiden, meist in den Ferien im Herkunftsland.

Oft wissen die Familien nicht, dass die weibliche Genitalbeschneidung in Deutschland verboten und strafbar ist. Bei ihrer Einreise werden sie darauf nicht hingewiesen. Betroffene Frauen haben Schwierigkeiten, dass ihre Genitalbeschneidung in aufenthalts- und asylrechtlichen Verfahren als Grund anerkannt wird. Bei einer Abschiebung ins Herkunftsland droht ihren noch unversehrten Töchtern ebenfalls die Verstümmelung der Genitalien.

Bitte melden Sie sich bis zum 01. Juni 2015 schriftlich an:
per Anmeldekarte oder
per E-Mail: j.cumar@stop-mutilation.org

Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung unbedingt den Workshop an, an dem Sie teilnehmen möchten!

Aus organisatorischen Gründen erhalten Sie keine Anmeldebestätigung.

Die Teilnahme an der Fachtagung ist kostenlos.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme bei der Fachtagung!