thema-header

Anmeldung zur medizinischen Sprechstunde

Hinweise zur Terminvergabe bei fachärztlichen Gutachten

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verlangt im Asylverfahren häufig ein Gutachten, ob bei einer Frau eine Genitalbeschneidung vorliegt und welcher Typ. Bei ihren kleinen Töchtern geht es darum festzustellen, ob sie noch unversehrt sind.

Wir haben eine große Nachfrage nach Terminen zur Untersuchung und Begutachtung in unserer gynäkologischen Sprechstunde. Deshalb bedarf es einer guten Vorbereitung, damit wir einen reibungslosen Ablauf der Sprechstunde gewährleisten können und vorab wichtige Informationen für die Erstellung des Gutachtens haben.

Eine Terminvergabe ist nur möglich, wenn das folgende Verfahren eingehalten wird.



Wir brauchen zunächst vorab per E-Mail:

  • die Anhörungsprotokolle und die Ablehnungsbescheide des BAMF, sofern diese vorliegen.
  • den Clearingbericht bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF), die noch keine Anhörung beim BAMF hatten.

Erst wenn uns diese Unterlagen vorliegen, können wir einen Terminvorschlag machen!



Hilfreich für die Planung des Termins ist es, wenn Sie uns in der E-Mail weitere Informationen mitteilen:

  • Wird die Frau zu dem Termin begleitet? Wer begleitet sie?
  • Welche Sprachen spricht die Frau?

Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Termin, damit Fristen eingehalten werden können!