Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verlangt im Asylverfahren häufig ein Gutachten, ob bei einer Frau eine Genitalbeschneidung vorliegt und welcher Typ. Bei ihren kleinen Töchtern geht es darum festzustellen, ob sie noch unversehrt sind.
Wir haben eine große Nachfrage nach Terminen zur Untersuchung und Begutachtung in unserer gynäkologischen Sprechstunde. Deshalb bedarf es einer guten Vorbereitung, damit wir einen reibungslosen Ablauf der Sprechstunde gewährleisten können und vorab wichtige Informationen für die Erstellung des Gutachtens haben.
Eine Terminvergabe ist nur möglich, wenn das folgende Verfahren eingehalten wird.
Wir brauchen zunächst vorab per E-Mail:
Erst wenn uns diese Unterlagen vorliegen, können wir einen Terminvorschlag machen!
Hilfreich für die Planung des Termins ist es, wenn Sie uns in der E-Mail weitere Informationen mitteilen:
Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Termin, damit Fristen eingehalten werden können!